Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Dreiländergiro Nauders am 25.06.2023

1. Abschnitt – Veranstaltungsdaten

1.1 Veranstaltungs- und Streckenbeschreibung
Für die Teilnehmer des Dreiländergiro Nauders stehen zwei alternative Strecken zur Verfügung, die jeweils in A-6543 Nauders beginnen und in A-6543 Nauders enden.
Strecke „Engadin“
Die Strecke „Engadin“ führt auf 168 km über 3.300 Höhenmeter mit Steigungen bis 15 Prozent von Nauders über das Stilfserjoch, den Umbrailpass und den Ofenpass zurück nach Nauders. Die Richtzeit für die Strecke „Engadin“ beträgt 8 Stunden.
Strecke „Vinschgau“
Die Strecke Vinschgau führt auf 120 km und 3000 Höhenmetern über das Stilfserjoch, den Umbrailpass nach Santa Maria und über das obere Vinschgau zurück nach Nauders. Die maximale Steigung beträgt 16 %. Die Richtzeit für die Strecke „Vingschau“ beträgt 6 Stunden.
Für beide Strecken gilt ein Teilnehmerlimit von je 1.500.

1.2 Zeit, Ort und Typ der Veranstaltung
Veranstaltungsdatum: 25.06.2023
Startzeit: 06:30 Uhr
Start- und Zielort: A-6543 Nauders
Beim Veranstaltungstyp handelt es sich um eine radtouristische Veranstaltung. Es finden keine Straßensperren statt, sondern haben sich die Teilnehmer an die jeweiligen straßengesetzlichen Bestimmungen (Ö: StVO 1960; CH: SVG 1958; IT: Codice della Strada) zu halten, über deren Inhalt sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen vor Beginn der Veranstaltung zu informieren haben.

1.3 Veranstalter
Veranstalter des Dreiländergiro Nauders 2023 ist der BikeClub Nauders (ZVR 286418584) mit Sitz in A-6543 Nauders, Kreuzgasse 94.

 

2. Abschnitt – Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln

2.1 Anmeldung / Verpflichtung zur vollständigen und richtigen Angabe von persönlichen Daten
Die Anmeldung zum Dreiländergiro Nauders erfolgt ausschließlich online über ein entsprechendes Formular. Auf der Webseite des Dreiländergiro Nauders findet sich ein Link, durch dessen Aktivierung zum Ticketing-Partner (https://ntry.at) weitergeleitet wird, bei welchem die Anmeldung vorzunehmen ist.
Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per Email werden nicht angenommen, sofern der Veranstalter nicht schriftlich einer derartigen Anmeldung zugestimmt hat. Eine derartige Zustimmung erfolgt ausnahmslos nur bei Sammelanmeldungen für große Vereine, Reiseanbieter oder dergleichen.
Die Tickets für die Teilnahme am Dreiländergiro Nauders sind personengebunden, eine Weitergabe an Dritte ist sohin ausgeschlossen. Eine Teilnahme ist ausschließlich unter Verwendung der zugeteilten Startnummer möglich. Eine Weitergabe der Startnummer bzw. die Teilnahme unter einer fremden Startnummer ist ausdrücklich verboten und führt zum Ausschluss von der Teilnahme an der Veranstaltung (ausgenommen Übertragung des Tickets auf Dritte gemäß Punkt 2.7).
Erfolgt eine kommerzielle Weitergabe des Tickets, etwa im Rahmen einer Feilbietung via Internet, wird sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer die Teilnahme am Dreiländergiro Nauders auf Lebenszeit untersagt.
Im Zuge der Anmeldung hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin auch anzugeben, für welche Strecke er / sie sich anmeldet. Änderungen der Streckenwahl sind grundsätzlich zulässig, sofern diese im vom Veranstalter auf der Webseite bekannt gegeben Zeitraum erfolgt und für die jeweilige Strecke noch Startplätze vorhanden sind. Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen der Streckenwahl auch aus sonstigen Gründen abzulehnen.
Generell behält sich der Veranstalter das Recht vor, Anmeldungen zu akzeptieren oder abzulehnen. Anmeldungen von Personen, die einem nationalen oder internationalen Verband angehören und aktuell wegen Dopings gesperrt sind, werden nicht akzeptiert.

2.2 Altersbeschränkungen
Startberechtigt ist jede Person, die am Renntag mindestens 18 Jahre oder älter ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von jedem Teilnehmer / jeder Teilnehmerin einen Alters- und amtlichen Identitätsnachweis zu verlangen. Personen, welche zwar noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber zum Renntag bereits 14 Jahre alt sind, dürfen an der Radveranstaltung teilnehmen, wenn ihrer Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beigelegt wird. Personen unter 14 Jahren sind von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
Beabsichtigt eine Person, die zum Renntag ihr 65. Lebensjahr bereits vollendet hat, am Dreiländergiro Nauders teilzunehmen, muss sie ein aktuelles ärztliches Attest vorlegen, mit welchem bestätigt wird, dass die Person die physischen Voraussetzungen für die Teilnahme am gegenständlichen Radmarathon besitzt. Zudem wird seitens eines solchen Teilnehmers bestätigt, dass seit Ausstellung des Attestes keine Änderungen im Gesundheitszustand des Teilnehmers eingetreten sind.
Gibt ein Teilnehmer vorsätzlich oder auch nur fahrlässig falsche Daten hinsichtlich seines Alters, seines Geschlechts oder seines Gesundheitszustandes an, wird der Teilnehmer – unabhängig davon, ob damit eine ansonsten nicht mögliche Teilnahme am Radmarathon bezweckt werden soll – automatisch von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Startgeldes erfolgt in diesem Fall nicht.

2.3 Dopingbeschränkungen / Verbot von Alkohol und Drogen
Den Teilnehmern ist es untersagt, im Zuge der Veranstaltung jegliche Substanzen zur Leistungssteigerung zu verwenden. Insbesondere ist die Verwendung von Substanzen und Verfahren, die aufgrund der nationalen Vorschriften oder den Richtlinien des Weltleichtathletikverbandes, der WADA, NADA oder der UCI verboten sind, unzulässig.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Dopingregeln sicherzustellen und bei festgestellten Verstößen Teilnehmer von der Radveranstaltung auszuschließen. Die Teilnehmer erklären sich in diesem Zusammenhang mit der Anmeldung zur Veranstaltung zur Durchführung der notwendigen Nachweisverfahren inkl den damit verbundenen Eingriffen in die körperliche Integrität bereit; sofern ein derartiges Nachweisverfahren von einem Teilnehmer verweigert wird, gilt der Teilnehmer automatisch als von der Veranstaltung ausgeschlossen und wird disqualifiziert.
Als Substanzen zur Leistungssteigerung zählen ausdrücklich auch Alkohol und Drogen gemäß SMG.

2.4 Anforderungen an die Teilnehmer in physischer Hinsicht
Es dürfen ausschließlich Personen am Radmarathon teilnehmen, welche über ein angemessenes Trainingsniveau und eine ausreichende physische Fitness zur Bewältigung des Dreiländergiro verfügen. Mit Anmeldung des Teilnehmers zur vorliegenden Veranstaltung bestätigt dieser, diese Anforderungen zu erfüllen und keinerlei Kenntnis von gesundheitlichen Risiken seiner Person zu haben, welche die Eignung zur Teilnahme an der vorliegenden Veranstaltung beeinträchtigen könnten.
Die betrauten medizinischen Dienste sowie das Personal des Veranstalters (z.B. an Labestationen, Streckenposten, Besenwagen) sind befugt, den Teilnehmer während der Veranstaltung von einer weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme von diesen als gesundheitsgefährdend eingeschätzt wird. Abgesehen von der punktuellen medizinischen Versorgung an den Labestationen gewährleistet der Veranstalter keine medizinische Betreuung der Teilnehmer.
Unabhängig vom Alter des Teilnehmers wird seitens des Veranstalters eine medizinische Untersuchung zur Sicherstellung der Eignung zur Teilnahme an der vorliegenden Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn jedenfalls empfohlen.

2.5 Anforderung an die Teilnehmer in technischer Hinsicht
Es dürfen ausschließlich Personen am Radmarathon teilnehmen, deren Fahrrad den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnungen der Länder Österreich, Italien und Schweiz entspricht. Zudem ist es den Teilnehmern untersagt, technische Hilfsmittel zur Leistungssteigerung - in welcher Form immer – zum Einsatz zu bringen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei festgestellten Verstößen von der Teilnahme am Dreiländergiro auszuschließen.
Sämtliche Teilnehmer sind verpflichtet, über die gesamte Strecke hinweg einen Sturzhelm zu tragen.
Den Teilnehmern wird ausdrücklich empfohlen, einen Reserveschlauch mitzuführen.

2.6 Sonstige Hinweise in medizinischen und technischen Belangen
Eine flächendeckende medizinische Versorgung wird seitens des Veranstalters nicht gewährleistet (Punkt 2.4).
Bei Auftreten von gesundheitlichen Problemen hat der Teilnehmer sohin sofort die Teilnahme am Dreiländergiro Nauders abzubrechen und ehest möglich Hilfe zu suchen, etwa dadurch, dass Insassen passierender Fahrzeuge durch Zeichen um Hilfe gebeten werden. Es erfolgt an keinem Punkt der Strecke eine stationäre medizinische Versorgung durch den Veranstalter.
Im Falle eines Materialschadens oder sonstigen technischen Gebrechens steht ein Besenwagen zur Verfügung. Da dieser allerdings nur über begrenzte Kapazitäten verfügt, besteht keine Gewähr dafür, dass Teilnehmer abgeholt werden können bzw. benötigt dies oft eine erhebliche Dauer.

2.7 Stornierung der Anmeldung / Übertragung des Tickets auf Dritte
Hat sich eine Person zum Dreiländergiro Nauders angemeldet, ist diese an ihre Anmeldung gebunden. Eine Stornierung der Anmeldung ist genauso wenig möglich wie die Übertragung des Tickets auf ein Folgejahr.
Eine Übertragung des Tickets an eine andere Person ist innerhalb des vom Veranstalter auf der Webseite bekanntgegeben Zeitraums und unter Anfall der Übertragungsgebühr von € 10,-- möglich.
Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, Übertragungen auf Dritte abzulehnen.


2.8 Weisungsbefugnis / Streckenposten
Den Anordnungen von Exekutivorganen, Funktionären sowie freiwilligen Helfern und Streckenposten des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen derartige Verpflichtungen werden Teilnehmer disqualifiziert und vom Rennen ausgeschlossen. Bei beobachten Verstößen gegen die StVO werden die persönlichen Daten der Teilnehmer aus Sicherheitsgründen zudem an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Bei den vom Veranstalter an bestimmten Stellen postierten Streckenposten handelt es sich um keine Verkehrsposten iSd § 37 StVO. Die von diesen gegebenen Armzeichen entfalten keinerlei rechtliche Bedeutung, entbinden sohin auch weder von den Bestimmungen der StVO noch von der Verpflichtung der Teilnehmer, sich von der gefahrenlosen Befahrbarkeit der Strecke selbst zu überzeugen.

2.9 Sonstige Verhaltensregeln
Die Teilnehmer verpflichten sich, einen respektvollen Umgang untereinander und gegenüber dem Personal des Veranstalters zu pflegen und sorgfältig mit den Einrichtungen und Anlagen des Veranstalters umzugehen.
Die Teilnehmer verpflichten sich weiters, jegliche Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten. Müll darf ausschließlich an den Labest

ationen sowie ausgewiesenen Bereichen entsorgt werden.

2.10 Ausschluss während der Veranstaltung
Verstößt ein Teilnehmer während der Veranstaltung gegen die Teilnahmebedingungen oder die jeweiligen straßenrechtlichen Normen, wird diesem vom Veranstalter die Weiterfahrt untersagt.
Auch ein Überschreiten der vom Veranstalter festgelegten und auf der Webseite aufzufindenden Zeitlimits für die Streckenabschnitte führt zu einer Disqualifikation und einem Ausschluss von der Veranstaltung.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung unter Zuhilfenahme von Sicherheitsbeamten der jeweiligen Austragungsstaaten durchgeführt wird, welche über die Befugnis verfügen, Teilnehmer jederzeit aufgrund von beobachteten Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen – etwa bei Fahren auf der linken Fahrbahnspur oder die Missachtung von Vorrang- oder Ampelregelungen – von der Veranstaltung auszuschließen.

2.11 Werbung
Jegliche aktive und passive Werbung durch die Teilnehmer ist ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters verboten. Insbesondere gilt dies für die Errichtung von Werbeständen und Ähnlichem entlang der Strecke.
Ebenfalls untersagt sind Manipulation der durch den Veranstalter vorgesehenen Werbemaßnahmen (z.B. Logoaufdrücke auf Startnummern, Werbebanner etc.).


2.12 Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen und das vorliegende Regelwerk bei Gelegenheit zu ändern. Derartige Änderungen werden auf www.dreilaendergiro.at verfügbar sein.

 

3. Abschnitt – Haftung

3.1 Anwendbares Recht
Auf den zwischen dem Teilnehmer am Dreiländergiro Nauders und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag sowie für sämtliche damit in Verbindung stehende Rechte und Pflichten ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisnormen anwendbar.
Als Gerichtsstand für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus dem Veranstaltervertrag wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht für A-6543 Nauders vereinbart.

3.2 Teilnahme auf eigene Gefahr / Haftungsausschluss
Die Teilnehmer des Dreiländergiro Nauders nehmen zur Kenntnis, dass es sich bei der Veranstaltung um eine radtouristische Veranstaltung auf einer nicht-gesperrten Strecke handelt, sodass insbesondere jederzeit Kollisionen mit Kraftfahrzeugen, anderen Teilnehmern oder Zuschauern oder Personen des Veranstalters möglich sind. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass mangels Absperrungen ua zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort entlang der Strecke Weidetiere sowie frei laufende Hunde, Hühner oder Wildtiere die Straße queren können, die sich der Kontrolle durch den Veranstalter entziehen.
Die Teilnahme am Radmarathon erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt vor, während oder nach der Veranstaltung keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Sach- und Personenschäden, auch nicht von solchen, die an Dritten oder durch Dritte verursacht werden, sofern dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist.
Eine Haftung des Veranstalters für Sachschäden wird gänzlich ausgeschlossen.

3.3 Informationspflicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, an der vom Veranstalter durchgeführten Informationsveranstaltung teilzunehmen. Ort und Zeit dieser Veranstaltung werden zeitnah auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht. Darüber hinaus wird vom Veranstalter zu Informationszwecken eine Broschüre ausgehändigt, in welcher die erfahrungsgemäß größten Gefahrenquellen aufgelistet sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor Rennbeginn von diesen Gefahrenquellen mithilfe der ihm ausgehändigten Broschüre zu überzeugen.
Die Broschüre stellt jedoch keine Gewähr dafür dar, dass nicht auch sonstige Gefahrenquellen bestehen können. Vielmehr hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin auch über die bekannt gegebenen Gefahrenquellen hinaus höchste Sorgfalt bei der Bewältigung der Strecke walten zu lassen.

3.4 Änderung / Absage / Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei schlechter Witterung, unvorhergesehenen Ereignissen oder behördlichen Anordnungen die Strecke zu verkürzen, das Zeitlimit für einzelne Streckenteile oder die gesamte Strecke zu verändern oder die Veranstaltung bei drohender Gefahr für die Teilnehmer gänzlich oder teilweise abzusagen.
In diesen Fällen der nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühr. Auch die Möglichkeit der Übertragung der Tickets auf das Folgejahr besteht nicht.
 

3.5 Disclaimer für Inhalte der Webseite
Der Veranstalter leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Webseite bekanntgegebenen Daten zur Veranstaltung und sonstige dort genannten Informationen zu Terminen, Standorten, Preisen oder Geschäftspartnern richtig und vollständig sind. Aus dort vorfindlichen Fehlern leitet sich keinerlei Rechtsanspruch ab.

 

4 Abschnitt – Datenschutzerklärung

4.1 Nicht-sensible Daten
Sämtliche nicht-sensiblen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Alter, Geschlecht, Adresse, die wir von Ihnen im Rahmen des Veranstaltungsvertrages erheben, verarbeiten wir ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung „Dreiländergiro Nauders“ und Publikation der Ergebnisse auf der Webseite.
Wir leiten diese Daten nur zu diesen Zwecken an Auftragsverarbeiter und Dritte weiter, welche von uns gesondert zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden. Die Datenverarbeitung erfolgt sohin auf Grundlage von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und ist damit rechtmäßig. Die Speicherung der Daten erfolgt grundsätzlich auf eine Dauer von 3 Jahren, in Einzelfällen – etwa zur allfälligen Abwehr von Schadenersatzansprüchen – auch auf eine Dauer von 30 Jahren.
Wir verwahren Ihre Daten mit höchster Sorgfalt und speichern diese nur solange, wie wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind oder dies zur Wahrung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Betreffend Ihre personenbezogenen Daten kommt Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung sowie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb des gesetzlichen Rahmens das Recht auf Löschung, Einschränkung der Verarbeitung bzw. Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit beim Verantwortlichen BikeClub Nauders (ZVR 286418584) sowie das Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde zu.

4.2 Gesundheitsbezogene Daten
Nur für den Fall, dass ein Teilnehmer im Zuge seiner Anmeldung aufgrund seines Alters ein ärztliches Attest abgeben muss, erfolgt dadurch eine Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten iSd Art 9 Abs 1 DSGVO. Die Angabe dieser personenbezogenen Daten erfolgt in diesem Fall jedenfalls mit der Einwilligung der betroffenen Person, die vom Teilnehmer jederzeit widerrufen werden kann.

4.3 Korrespondenz via E-Mail
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bei der Kommunikation über E-Mail ohne Verschlüsselung die Vertraulichkeit der übersandten Informationen nicht garantiert werden kann. Durch seine Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Teilnehmer jedoch ausdrücklich einer Kommunikation über unverschlüsselte E-Mails – insbesondere zur Zusendung der Startnummer und sonstiger Veranstaltungshinweise – zu und akzeptiert, dass dies ohne Haftung des Veranstalters für die Vertraulichkeit der übersandten Nachricht erfolgt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.